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	<title>PKW &#8211; Steuerberater Arzt Düsseldorf NRW Heilberufe Mediziner  Steuerberatung Steuererklärung NRW Düsseldorf NRW Neuss  Steuern Steuerrecht Praxisübernahme</title>
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	<description>Der Steuerberater in Düsseldorf Ärzte Zahnärzte</description>
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	<title>PKW &#8211; Steuerberater Arzt Düsseldorf NRW Heilberufe Mediziner  Steuerberatung Steuererklärung NRW Düsseldorf NRW Neuss  Steuern Steuerrecht Praxisübernahme</title>
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		<title>Bruttolistenpreis: Bei einem ausländischen Auto kann geschätzt werden</title>
		<link>https://der-aerzte-steuerberater.de/allgemein/bruttolistenpreis-bei-einem-auslaendischen-auto-kann-geschaetzt-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Stürcke]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Jul 2017 06:40:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Auto]]></category>
		<category><![CDATA[Bruttolistenpreis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Als Unternehmer genießen Sie vielleicht auch den Luxus, ein sowohl privat als auch betrieblich genutztes Auto vom Betrieb bezahlen zu lassen. Der Haken bei der Sache ist, dass die private Nutzung quasi eine Verwendung von Betriebsvermögen und damit ein Vorteil ist, der für steuerliche Zwecke bewertet werden muss. Das führt zu einem höheren Betriebsgewinn und entsprechend höheren Steuern.</p>
<p>Obwohl elektronische Fahrtenbücher den Aufwand bei der Erfassung der Privatnutzung mittlerweile sehr verringern, wird vielfach auf sie verzichtet. Stattdessen wird die pauschale Methode gewählt: der Ansatz der Privatnutzung als 1 % des Bruttolistenpreises inklusive Umsatzsteuer bei der Erstzulassung des Fahrzeugs.</p>
<p>Doch die Methode hat manchmal so ihre Tücken, wie das Finanzgericht Niedersachsen (FG) kürzlich feststellte. Hier hatte ein Unternehmer seinen Ford Mustang Shelby GT 500 Coupe nicht nur betrieblich, sondern auch privat genutzt. Den Bruttolistenpreis als Basis der 1-</p>
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		<title>Fahrten zur Arbeit: Finanzämter erkennen Unfallkosten neben der Pendlerpauschale an</title>
		<link>https://der-aerzte-steuerberater.de/allgemein/fahrten-zur-arbeit-finanzaemter-erkennen-unfallkosten-neben-der-pendlerpauschale-an-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Stürcke]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jun 2017 13:28:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt nur wenige Rechtsfragen, in denen die Finanzämter eine steuerzahlerfreundlichere Position vertreten als der Bundesfinanzhof (BFH). Hierzu gehört die Frage nach der Absetzbarkeit von Unfallkosten, die Arbeitnehmern auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen.</p>
<p>Der BFH vertritt seit 2014 die Auffassung, dass durch den Ansatz der Entfernungspauschale für die Pendelfahrten zur Arbeit auch außergewöhnliche Kosten abgegolten sind, so dass Arbeitnehmer ihre Unfallkosten für diese Fahrten nicht zusätzlich steuerlich abziehen dürfen.</p>
<p>Für die Finanzämter gilt hingegen bis heute ein Erlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) aus dem Jahr 2013, wonach Unfallkosten ausdrücklich neben der Entfernungspauschale als allgemeine Werbungskosten abziehbar sind.</p>
<p>Hinweis: In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage aus Mai 2016 hat der Parlamentarische Staatssekretär im BMF, Dr. Michael Meister, noch einmal diese steuerzahlerfreundlich</p>
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		<title>Fahrten zur Arbeit: Finanzämter erkennen Unfallkosten neben der Pendlerpauschale an</title>
		<link>https://der-aerzte-steuerberater.de/allgemein/fahrten-zur-arbeit-finanzaemter-erkennen-unfallkosten-neben-der-pendlerpauschale-an/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Stürcke]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jun 2017 13:22:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt nur wenige Rechtsfragen, in denen die Finanzämter eine steuerzahlerfreundlichere Position vertreten als der Bundesfinanzhof (BFH). Hierzu gehört die Frage nach der Absetzbarkeit von Unfallkosten, die Arbeitnehmern auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen.</p>
<p>Der BFH vertritt seit 2014 die Auffassung, dass durch den Ansatz der Entfernungspauschale für die Pendelfahrten zur Arbeit auch außergewöhnliche Kosten abgegolten sind, so dass Arbeitnehmer ihre Unfallkosten für diese Fahrten nicht zusätzlich steuerlich abziehen dürfen.</p>
<p>Für die Finanzämter gilt hingegen bis heute ein Erlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) aus dem Jahr 2013, wonach Unfallkosten ausdrücklich neben der Entfernungspauschale als allgemeine Werbungskosten abziehbar sind.</p>
<p>Hinweis: In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage aus Mai 2016 hat der Parlamentarische Staatssekretär im BMF, Dr. Michael Meister, noch einmal diese steuerzahlerfreundlich</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://der-aerzte-steuerberater.de/allgemein/fahrten-zur-arbeit-finanzaemter-erkennen-unfallkosten-neben-der-pendlerpauschale-an/">Fahrten zur Arbeit: Finanzämter erkennen Unfallkosten neben der Pendlerpauschale an</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://der-aerzte-steuerberater.de">Steuerberater Arzt Düsseldorf NRW Heilberufe Mediziner  Steuerberatung Steuererklärung NRW Düsseldorf NRW Neuss  Steuern Steuerrecht Praxisübernahme</a>.</p>
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		<title>Elektromobilität: Bundesregierung will bei der Kfz-Steuer und beim Aufladen im Betrieb fördern</title>
		<link>https://der-aerzte-steuerberater.de/allgemein/elektromobilitaet-bundesregierung-will-bei-der-kfz-steuer-und-beim-aufladen-im-betrieb-foerdern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Stürcke]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Jul 2016 14:58:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Auto]]></category>
		<category><![CDATA[Einprozent]]></category>
		<category><![CDATA[Elektromobiliät]]></category>
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		<category><![CDATA[PKW]]></category>
		<category><![CDATA[steuerlich]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Da die Verbreitung von Elektroautos in Deutschland nur schleppend vorangeht, hat die Bundesregierung ein ganzes Bündel an Maßnahmen verabschiedet, um den Absatz anzukurbeln. Ein Bestandteil ist die steuerliche Förderung, die mit dem Entwurf eines &#8222;Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr&#8220; auf den Weg gebracht wurde. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:</p>
<ul>
<li>Bereits heute gibt es eine fünfjährige Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge. Diese wird rückwirkend für alle bis zum 31.12.2020 erworbenen Elektroautos auf zehn Jahre verlängert. Außerdem soll die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet werden.</li>
<li>Des Weiteren ist eine Steuerbefreiung für Vorteile vorgesehen, die der Arbeitgeber für das Aufladen privater Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge seiner Arbeitnehmer im Betrieb gewährt. Das gilt sowohl f<br />
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