Steuerberater für MVZ
Optimale steuerliche Gestaltung mit spezialisierten Steuerberatern.

Steuerberatung für das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ)

Das MVZ wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) zum 01.01.2004 neben Vertragsärzten bzw. ermächtigten Ärzten als neue Teilnahmeform an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung eingeführt. Es wurde geschaffen, um eine verbesserte Verzahnung unterschiedlicher ärztlicher Fachgebiete zu ermöglichen und eine ganzheitliche medizinische Versorgung aus einer Hand anbieten zu können.

Bei dem MVZ handelt es sich um eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Vertragsärzte und/oder angestellte Ärzte tätig werden können. Eine wesentliche Voraussetzung für das Tätigwerden von angestellten Ärzten ist, dass diese ebenfalls, wie die Vertragsärzte, über eine Arztregistereintragung verfügen (§ 95 Abs. 1 SGB V).

Die Gründung und der Betrieb eines MVZ ist in der Regel ein umfangreiches Projektvorhaben, das langfristig und sorgfältig zu planen und durchzuführen ist. Im Vorfeld haben die Beteiligten daher vielfältige Überlegungen anzustellen, um den langfristigen Erfolg eines MVZ zu sichern. Neben den Zielen und den Projektbeteiligten sind insbesondere Überlegungen zur lokalen Versorgungsstruktur, zur Ausgestaltung der Kooperationsvereinbarungen und zu den Auswirkungen auf die Erlössituation anzustellen. Aber auch Gedanken zur Finanzierungsgestaltung, zur Unternehmensform und zur steuerlichen Gestaltung dürfen in den Planungen nicht fehlen.

Von der Gründung über die laufende betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung, der Erstellung von Management-Konzepten, Marketing- und Personalfragen bis hin zur Partnersuche sorgen wir mit umsetzungsorientierter Beratung für maßgeschneiderte Lösungen:

 

Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)

Wir begleiten die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren von der Idee bis zur Eröffnung. Dabei konzentrieren wir aus auf die steueroptimale und wirtschaftlich fundierte Gestaltung.

Laufende Beratung

  • Quartalsmäßige Finanzbuchhaltung mit Kostenrechnung
  • Aussagefähige Auswertungen (monatlich/quartalsweise)
  • Quartals-jour-fixe zur Besprechung und Analyse der aktuellen Unternehmenskennzahlen
  • Berechnung der Rücklage für Steuernachzahlungen pro Partner
  • Vergleich und Auswertung dieser Werte mit gleichen oder ähnlichen Praxen/Fachgruppen
  • interner/externer Vergleich der Unternehmensdaten
  • Schwachstellenanalyse
  • Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Beratung und Hilfestellung bei der Einleitung erforderlicher Maßnahmen/Krisenmanagement
  • Beratung bei erforderlichen Umfinanzierungen/Nachfinanzierungen/Umorganisation
  • Beratung und Hilfe bei Personalfragen
  • Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Liquiditätsanalysen

Umstrukturierung

  • Beratung bei der Aufnahme weiterer Partner
  • Beratung bei der Erstellung von Verträgen aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht
  • Beratung bei Ausscheiden von Partnern